Reichsfrieden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Drachengard
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Militär und Ordnungswesen Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem Unter '''Reichsfrieden''' versteht man im allgemeinen den zeitwilligen …“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
[[Kategorie:Militär und Ordnungswesen]]
 
[[Kategorie:Militär und Ordnungswesen]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
Unter '''Reichsfrieden''' versteht man im allgemeinen den zeitwilligen Verzicht auf Gewalt zur Durchsetzung von (Rechts-)Ansprüchen. In Drachengard selber herrscht kein "Ewiger Landfrieden" oder ähnliches. Es ist aber möglich, dass der Großherzog einen Reichsfrieden ausruft, wenn das Land an sich bedroht ist. So geschehen z.B. beim letzten Krieg gegen die [[Otzlande]]. Auch an den höchsten Feiertagen des Großherzogtums, wie dem [[Heinrich-Fest]], herrscht ein Reichsfrieden oder auch '''Festfrieden'''.
+
Unter '''Reichsfrieden''' oder '''Landfrieden''' versteht man im allgemeinen den zeitwilligen Verzicht auf Gewalt zur Durchsetzung von (Rechts-)Ansprüchen. In Drachengard selber herrscht kein "Ewiger Landfrieden" oder ähnliches. Es ist aber möglich, dass der Großherzog einen Reichsfrieden ausruft, wenn das Land an sich bedroht ist. So geschehen z.B. beim letzten Krieg gegen die [[Otzlande]]. Auch an den höchsten Feiertagen des Großherzogtums, wie dem [[Heinrich-Fest]], herrscht ein Reichsfrieden oder auch '''Festfrieden'''.
  
 
Für die Zeit eines Reichsfrieden sind jegliche kriegerische Handlungen zwischen Drachengardlern verboten und [[Fehdenrecht|Fehden]] sind ausgesetzt. An den Feiertagen wird zumeist auf Hinrichtungen und schwere Bestrafungen verzichtet. Ausnahmen bilden meist Vergehen gegen den Reichs- oder Festfrieden selber.
 
Für die Zeit eines Reichsfrieden sind jegliche kriegerische Handlungen zwischen Drachengardlern verboten und [[Fehdenrecht|Fehden]] sind ausgesetzt. An den Feiertagen wird zumeist auf Hinrichtungen und schwere Bestrafungen verzichtet. Ausnahmen bilden meist Vergehen gegen den Reichs- oder Festfrieden selber.

Version vom 21. Februar 2017, 14:53 Uhr

Unter Reichsfrieden oder Landfrieden versteht man im allgemeinen den zeitwilligen Verzicht auf Gewalt zur Durchsetzung von (Rechts-)Ansprüchen. In Drachengard selber herrscht kein "Ewiger Landfrieden" oder ähnliches. Es ist aber möglich, dass der Großherzog einen Reichsfrieden ausruft, wenn das Land an sich bedroht ist. So geschehen z.B. beim letzten Krieg gegen die Otzlande. Auch an den höchsten Feiertagen des Großherzogtums, wie dem Heinrich-Fest, herrscht ein Reichsfrieden oder auch Festfrieden.

Für die Zeit eines Reichsfrieden sind jegliche kriegerische Handlungen zwischen Drachengardlern verboten und Fehden sind ausgesetzt. An den Feiertagen wird zumeist auf Hinrichtungen und schwere Bestrafungen verzichtet. Ausnahmen bilden meist Vergehen gegen den Reichs- oder Festfrieden selber.