Reichsfrieden

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Unter Reichsfrieden oder Landfrieden versteht man im allgemeinen den zeitwilligen Verzicht auf Gewalt zur Durchsetzung von (Rechts-)Ansprüchen. In Drachengard selber herrscht kein "Ewiger Landfrieden" oder ähnliches. Es ist aber möglich, dass der Großherzog einen Reichsfrieden ausruft, wenn das Land an sich bedroht ist. So geschehen z.B. beim letzten Krieg gegen die Otzlande. Auch an den höchsten Feiertagen des Großherzogtums, wie dem Heinrich-Fest, herrscht ein Reichsfrieden oder auch Festfrieden.

Für die Zeit eines Reichsfrieden sind jegliche kriegerische Handlungen zwischen Drachengardlern verboten und Fehden sind ausgesetzt. An den Feiertagen wird zumeist auf Hinrichtungen und schwere Bestrafungen verzichtet. Ausnahmen bilden meist Vergehen gegen den Reichs- oder Festfrieden selber.

Natürlich ist ein fehlender Ewiger Landfrieden keine Einladung zu zügelloser Gewalt oder Anarchie, das geltende Reichsrecht muss beachtet werde, es gibt klare Regeln und Gesetze (z.B. das Fehderecht). Verstöße werden von der Obrigkeit entsprechend geahndet.