Knotenlöserin

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Die Tradition der Knotenlöserin wurde im Zuge der Anerkennung der Kongregation gegen Heterodoxie als Ordnungsmacht in Drachengard eingeführt. Sie soll als gerechte Bestrafung vor allem dafür dienen, lasterhafte, sündige Frauen wieder auf den rechten Weg der Tugend und ihnen das Bild der Ehe wieder vor Augen zu führen.

Schuldspruch und Schwere der Schuld

Als schuldig und hiermit zu Besinnung zu führen gelten jene Frauen, die in der eigenen Ehe einen Bruch begehen. Darunter fallen:

  • Den Ehegatten zum Hahnrei machen
  • Verweigerung im hohen Maße

Die Schwere der Schuld und damit die Höhe der Bestrafung und die Einsetzung dieser Tradition werden vom jeweils Verantwortlichen Prior oder Subprior in Betrachtung der Umstände festgestellt. Möglich ist gerade bei Ehebruch, dass die Ehe zwischen den beiden Ehegatten im Zuge der Betrachtung zurück genommen wird.

Freimachung von Sünden

Um ihre Schuld wieder abzuarbeiten, wird der Frau die Möglichkeit gegeben sich durch eine Pilgerreise wieder zu reinigen. Das Ziel der Pilgerreise soll es sein, neue Ehen zu schließen. Sie wird sich also als Heiratsvermittlerin umtun.

Die Freiheit von Schuld wird durch die Höhe der Strafe festgestellt: Teil der Tradition ist es, dass der zuständige Richter oder wie von ihm beschlossen auch bei Gelegenheit die Familie oder die Mitbürger der Frau, darüber entscheiden, wie viele Knoten der Sünderin an den Gürtel gebunden werden. Meist werden hierfür Stofffetzen oder Bänder verwendet. Für jeden Knoten muss die Frau eine neue glückliche eheähnliche Verbindung zwischen zwei frommen Bürgern herstellen. Nachdem eine solche Verbindung geschaffen ist, darf die Frau ein Band lösen und es dem künftigen Paar zum Geschenk machen. Ist sie frei von Bändern, so ist sie auch frei von Schuld.

Während der Reise hat sie den Beinamen "Knotenlöserin" zu tragen. Sobald sie kein Band mehr am Gürtel trägt, darf sie den Namen wieder ablegen und wieder das fromme und ehrfürchtige Leben einer Frau führen und ist damit auch am Ende ihrer Pilgerreise angelangt.