Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Stadtrat''' setzt sich aus Ratsbürgern (auch Ratsherr genannt) der städtischen Oberschicht zusammen und ist die Regierung einer Stadt. Die Anzahl und die Art und Weise der Wahl der Ratsbürger ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
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Der '''Stadtrat''' setzt sich aus Ratsbürgern (auch Ratsherr genannt) der städtischen Oberschicht zusammen und ist die Regierung einer Stadt. [[Heuchling]] bildet die Ausnahme mit zwei Räten, dem Neuner und dem Großen Rat.
 
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Ransbach-Baumbach: 15
 
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Version vom 14. November 2014, 14:38 Uhr

Der Stadtrat setzt sich aus Ratsbürgern (auch Ratsherr genannt) der städtischen Oberschicht zusammen und ist die Regierung einer Stadt. Heuchling bildet die Ausnahme mit zwei Räten, dem Neuner und dem Großen Rat.

Patrizische und Niedere Ratsherren

Ratsmitglieder aus vornehmen Geschlechtern oder reichen Kaufmannsfamilien, also der Oberschicht, zählen zur den Patrizischen Ratsherren. Sie haben meist gesonderte und mehr Rechte, z.B. eine lebenslängliche Amtszeit. Niedere Ratsherren, meist aus den Handwerkerzünften, haben im Gegensatz dazu nicht alle dieser Annehmlichkeiten.


Anzahl der Ratsherren

Lauffen: 21

Heuchling: 9 (Neuner), unbestimmt (Großer Rat)

Spiegelberg: 11

Neu-Kant: 11

Ransbach-Baumbach: 15