Schultheiß: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Schultheiß''', auch '''Dorfschulze''', '''Schulze''' oder '''Amtmann''' genannt, steht einem Dorf oder einer Ortschaft vor.  
 
Ein '''Schultheiß''', auch '''Dorfschulze''', '''Schulze''' oder '''Amtmann''' genannt, steht einem Dorf oder einer Ortschaft vor.  
  
Er wird aus der Dorfgemeinschaft heraus gewählt und dient als Mittler bzw. Sprachrohr zwischen Dorfgemeinde und dem Dorf-/Landesherren. Dieses Amt hat keine exekutiven Rechte und ist damit auch deutlich vom Amt des [[Bürgermeisters|Bürgermeister]] einer [[Reichsstadt]] abgegrenzt. Jedes Dorf in Drachengard hat ein verbürgtes Recht, einen Dorfschulzen zu wählen. Der Herzogshof achtet strikt darauf, dass jeder Dorfherr dieses Recht nicht untergräbt.
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Er wird aus der Dorfgemeinschaft heraus gewählt und dient als Mittler bzw. Sprachrohr zwischen Dorfgemeinde und dem Dorf-/Landesherren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch oft die Bezeichnung Bürgermeister verwendet, wenn dies auch streng genommen nicht korrekt ist, da ein [[Bürgermeister]] einer [[Reichsstadt]] vorsteht. Ein Schultheiß hat keine exekutiven Rechte und ist damit auch deutlich vom Amt des Bürgermeisters abgegrenzt. Jedes Dorf in Drachengard hat ein verbürgtes Recht, einen Dorfschulzen zu wählen. Der Herzogshof achtet strikt darauf, dass jeder Dorfherr dieses Recht nicht untergräbt.

Aktuelle Version vom 13. November 2014, 14:18 Uhr

Ein Schultheiß, auch Dorfschulze, Schulze oder Amtmann genannt, steht einem Dorf oder einer Ortschaft vor.

Er wird aus der Dorfgemeinschaft heraus gewählt und dient als Mittler bzw. Sprachrohr zwischen Dorfgemeinde und dem Dorf-/Landesherren. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch oft die Bezeichnung Bürgermeister verwendet, wenn dies auch streng genommen nicht korrekt ist, da ein Bürgermeister einer Reichsstadt vorsteht. Ein Schultheiß hat keine exekutiven Rechte und ist damit auch deutlich vom Amt des Bürgermeisters abgegrenzt. Jedes Dorf in Drachengard hat ein verbürgtes Recht, einen Dorfschulzen zu wählen. Der Herzogshof achtet strikt darauf, dass jeder Dorfherr dieses Recht nicht untergräbt.