Salvo confirmatione ducis

Aus Wiki Drachengard
Version vom 20. April 2015, 16:47 Uhr von Bibliothekar (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das herzogliche Recht salvo confirmatione ducis, zur übersetzen mit "unter Bewahrung der Zustimmung des Herzogs", ist ein Zusatz für die Procuratio oder Kredenz. Sie besagt, dass alle Entscheidungen oder Beschlüsse von Reichsräten, Legaten und Gesandten druch den Widerruf des Herzog ihre Gültigkeit verlieren. Dieses Recht soll Missbrauch vorbeugen. In der Praxis ist ein Widerruf allerdings sehr unüblich und kommt so gut wie nie vor.