Reichsstände

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Die Reichsstände umfassen die Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag haben.

Zusammensetzung

Keine Vertretung und damit auch kein Stimmrecht haben die reichsunmittelbaren Ritter, die wenigen Reichsdörfer, die Nabarak-Stämme von Fyttlanden sowie die Grenzmarken.