Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Reichsrat''' ist quasi die Regierung Drachengard, dient als Beratungsgremium des Herzogs und hat gewisst Entscheidungsbefugnisse.
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Ein '''Reichsrat''' ist ein Mitglied des [[Hofrat|Hofrates]]. Es ist das höchste ministeriale Amt des Landes.
 
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== Zusammensetzung ==
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Die Anzahl der Reichräte kann schwanken, abhängig von den vergebenen Sitzen. Es gibt verbürgte, ständige Sitze sowie welche auf abruf, die nach Verdienste, Empfehlungen oder Gutdünken des Herzogs verteilt werde.  
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Je einen ständigen Sitz haben:
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- die Erzbaronien Von Hauvate, Von der Thann, Lauffen und Isenburg
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- die Reichsstädte Lauffen, Heuchling, Neu-Kant, Spiegelberg und Ransbach-Baumbach
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- die Provinzen/die Provinzräte
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== bekannte Reichsräte ==
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== Bekannte Reichsräte ==
[[Lexus von Rallerquell]]
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*[[Lexus von Rallersquell]]
 
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*[[Thraya von Havaute]]
[[Thraya von Havaute]]
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*[[Adrian von der Thann]]
 
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*[[Dietwulf der Großherzige]]
[[Adrian von der Thann]]
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*[[Konstanze von Neissenstein]]
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Dietwulf der Großherzige]]
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[[Kategorie:Institutionen und Einrichtungen]]
 
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
 
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]

Aktuelle Version vom 8. November 2017, 10:30 Uhr

Ein Reichsrat ist ein Mitglied des Hofrates. Es ist das höchste ministeriale Amt des Landes.


Anrede

Die Anrede für einen Reichsrat lautet "Eure Magnifikanz".


Bekannte Reichsräte