Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Verbürgtes Recht für einen Sitz:
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Die Anzahl der Reichräte kann schwanken, abhängig von den vergebenen Sitzen. Es gibt verbürgte, ständige Sitze sowie welche auf abruf.
- die Erzbaronien Von Havaute, Von der Thann, Lauffen und Isenburg
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- die Reichsstädte
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je einen ständigen Sitz haben:
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- die Erzbaronien Von Hauvate, Von der Thann, Lauffen und Isenburg
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- die Reichsstädte Lauffen, Heuchling, Neu-Kant, Spiegelberg und Ransbach-Baumbach
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- die Provinzen/die Provinzräte
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Abrufbare Sitze sind je nach Gutdünken des Herzogs verteilt, zum Beispiel Baron [[Lexus von Rallersquell]].
  
  
 
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Version vom 14. November 2014, 12:05 Uhr

Der Reichsrat ist quasi die Regierung Drachengard, dient als Beratungsgremium des Herzogs und hat gewisst Entscheidungsbefugnisse.


Zusammensetzung

Die Anzahl der Reichräte kann schwanken, abhängig von den vergebenen Sitzen. Es gibt verbürgte, ständige Sitze sowie welche auf abruf.

je einen ständigen Sitz haben: - die Erzbaronien Von Hauvate, Von der Thann, Lauffen und Isenburg

- die Reichsstädte Lauffen, Heuchling, Neu-Kant, Spiegelberg und Ransbach-Baumbach

- die Provinzen/die Provinzräte


Abrufbare Sitze sind je nach Gutdünken des Herzogs verteilt, zum Beispiel Baron Lexus von Rallersquell.