Reichsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rat setzt sich aus Vertretern der Adels- und Patrizierfamilien sowie der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät Herzog und Statthalter und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.
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Der '''Reichsrat''' setzt sich aus Vertretern der Adelsfamilien, der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät Herzog und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.
 
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[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
 
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Version vom 13. November 2014, 15:21 Uhr

Der Reichsrat setzt sich aus Vertretern der Adelsfamilien, der Städte und verdienten Personen zusammen. Er berät Herzog und besitzt gewisse Entscheidungsbefugnisse.