Kategorie:Herzogtum Drachengard: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Großherzogtum Drachengard''' ist ein Land auf dem Kontinent [[Splitterlande]]. Es ist eine Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
 
Das '''Großherzogtum Drachengard''' ist ein Land auf dem Kontinent [[Splitterlande]]. Es ist eine Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.
  
An der Spitze steht der Großherzog als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Reichsrat]], mit Sitz in [[Lauffen]]. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände ([[Fürstentümer]] [[Kategorie:Herrschaften und Landstriche|Herrschaften]], [[Reichsstadt|Reichsstädte]], [[Prälatur|Prälaturen]], [[Grenzmark|Grenzmarken]] und [[Protektorat|Protektorate]]). in den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den [[Legat|herzoglichen Legaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.
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An der Spitze steht der Großherzog als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem [[Reichsrat]], mit Sitz in [[Lauffen]]. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände ([[Fürstentümer]] [[:Kategorie:Herrschaften und Landstriche|Herrschaften]], [[Reichsstadt|Reichsstädte]], [[Prälatur|Prälaturen]], [[Grenzmark|Grenzmarken]] und [[Protektorat|Protektorate]]). in den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den [[Legat|herzoglichen Legaten]] bzw. dem jeweiligen [[Stadtvogt]] vertreten.

Version vom 19. Oktober 2016, 16:01 Uhr

Reichswappen
Karte des Großherzogtums
Wappen des herrschenden Geschlechts Von Lauffen
Siegel des Großherzogtums

Das Großherzogtum Drachengard ist ein Land auf dem Kontinent Splitterlande. Es ist eine Monarchie mit Lehenswesen und Feudalsystem.

An der Spitze steht der Großherzog als Landesherr. Vertreten und beraten wird dieser durch den Statthalter (auch Kanzler genannt) und dem Reichsrat, mit Sitz in Lauffen. Sie verwalten das Territorium des Herzogtums und vertreten die Reichsstände (Fürstentümer Herrschaften, Reichsstädte, Prälaturen, Grenzmarken und Protektorate). in den jeweiligen Herrschaften wird der Herzogshof von den herzoglichen Legaten bzw. dem jeweiligen Stadtvogt vertreten.

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