Handwerk: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Handwerk''' ist die Stütze des Reiches. Wirkt die Struktur gerade im städtischen Bereich sehr straff und starr, entdeckt man bei genauen Hinsehen doch noch einige weitere Facetten.
  
 
== Städtische Zunfthandwerker ==
 
== Städtische Zunfthandwerker ==

Aktuelle Version vom 28. Oktober 2021, 08:06 Uhr

Zunftwappen
Zunftbaum

Das Handwerk ist die Stütze des Reiches. Wirkt die Struktur gerade im städtischen Bereich sehr straff und starr, entdeckt man bei genauen Hinsehen doch noch einige weitere Facetten.

Städtische Zunfthandwerker

In den Reichsstädten sind die Handwerker in Zünften mit eigenem Zunftrecht organisiert. In den meisten Fällen sind die Mitglieder innerhalb der Stadt ehrbar geborene. Der Vorteil der Zunfthandwerker liegt in der Sicherheit der Stadt und der Selbstverwaltung.


Handwerker auf der Walz

Die ist die Zeit der Wanderschaft zünftiger Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrjahre und ist Voraussetzung für die Meisterprüfung. Der Geselle soll neue Arbeitspraktiken, Lehrmethoden, Orte und Menschen kennenlernen, auf das er sein Wissen und Können mehre. Der genaue Ablauf und die Dauer sind von Zunft zu Zunft unterschiedlich. Minimum-Ziel ist es aber, in allen Reichstädten, Provinzen und Protekoraten sein Handwerk an die Leut' gebracht zu haben. Die Zeit kann hart sein, aber Lehrjahre sind nun mal keine Herrenjahre.


Handwerker im Lehensverhältnis

Handwerker werden meist in ein bestehendes Lehensverhältnis hineingeboren und oder geraten durch andere Umstände in eine Abhängigkeit zum Lehnsherr. Sie sind an dessen Weisungen und an ihren Tätigkeitsort gebunden. Es sind zumeist klassische Handwerksberufe wie Schmied, Schuster, usw.


Freie/Wandernde Handwerker

Die umherziehenden Handwerker besitzen zwar den Vorteil der Freiheit, werden aber meist misstrauisch beäugt und in die Reichsstädte mit ihren Zünften schon gar nicht reingelassen (Ausnahme bilden hier meist Festtage und Feierlichkeiten). Hinzu kommt, dass sie einer deutlich höheren Abgabenpflicht unterliegen. Das entsprechende Beweisschriftstück für ihre Abgabenzahlung erhalten freie Handwerker natürlich auch nicht immer, so kommt es oft genug vor, dass sie mehrmals geschröpft werden. Da die wandernden Handwerker im Kriegsfall weder Lehen oder Stadt beschützen müssen, haben sie die Möglichkeit, sich von einem Teil der Abgabenlast zu befreien, indem sie ihre Wehrtauglichkeit für das Herzogtum unter Beweis stellen (siehe Handwerker-Wehr).