Großherzog: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Großherzog''' (bis 330 nur '''Herzog''') ist der Titel des Landesherren und gehört zum (hohen) Adelsstand des Herzogtums.  
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Der '''Großherzog''' oder '''Großherzogin''' (bis 330 nur '''Herzog''' oder '''Herzogin''') ist der Titel des Landesherren und gehört zum (hohen) Adelsstand des Herzogtums.  
  
 
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Version vom 14. März 2017, 16:03 Uhr

Der Großherzog oder Großherzogin (bis 330 nur Herzog oder Herzogin) ist der Titel des Landesherren und gehört zum (hohen) Adelsstand des Herzogtums.

Allgemeines

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