Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Freiherr''' (weibl. '''Freifrau''')  gehört zum Adelsstand des Herzogtums.  
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Der '''Freiherr''' (weibl. '''Freifrau''')  gehört zum [[Adelstitel|Hochadel]] des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem [[Baron]] bzw. der [[Baron|Baronin]]. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet.
 
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Folgt.
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Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 09:59 Uhr

Der Freiherr (weibl. Freifrau) gehört zum Hochadel des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem Baron bzw. der Baronin. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet.