Freiherr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Drachengard
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem Folgt. In Bearbeitung.“)
 
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem]]
+
[[Kategorie:Adel]]
Folgt. In Bearbeitung.
+
Der '''Freiherr''' (weibl. '''Freifrau''')  gehört zum [[Adelstitel|Hochadel]] des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem [[Baron]] bzw. der [[Baron|Baronin]]. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet.

Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 09:59 Uhr

Der Freiherr (weibl. Freifrau) gehört zum Hochadel des Herzogtums. Der Titel ist gleichbedeutend und gleichrangig mit dem Baron bzw. der Baronin. Der Begriff Freiherr wird meist von den alteingessenen Adelsgeschlechtern verwendet.