Fürstentum: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Fürstentümer bilden das Kerngebiet des Großherzogtum Drachengard. Nach dem Aufstand von 203 wurden die Fürstentümer aufgelöst, nach der  Ausrufung des Großherzogtum und der Restaurierung im Jahr 330 wieder hergestellt.
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Die '''Fürstentümer''' bilden zusammen mit den Fyttlanden das Kerngebiet des Großherzogtum Drachengard. Nach dem [[Fürstenaufstand|Aufstand von 236]] wurden die Fürstentümer aufgelöst, nach der  Ausrufung des Großherzogtum und der [[Goldene Restauration|Goldenen Restauration]] im Jahr 330 wiederhergestellt. Nominell blieben die Titel allerdings beim Großherzog.
  
 
== Fürstentümer ==
 
== Fürstentümer ==
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=== Anmerkung zu Fyttlanden ===
  
[[Fyttlanden]]  
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Fyttlanden hatte aufgrund der überwiegenden Stammeskultur der [[Nabarak]] keinen Fürsten, seit der Reichsgründung trägt der Herzog den Titel ''Großhäuptling der Nabarak''.
  
  
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[[Kategorie:Territorien und Herrschaften|!Fürstentum]]
[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem|! Provinzen]]
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[[Kategorie:Verwaltung und Herrschaftssystem|Fürstentum]]

Aktuelle Version vom 9. Januar 2023, 12:54 Uhr

Karte von Drachengard

Die Fürstentümer bilden zusammen mit den Fyttlanden das Kerngebiet des Großherzogtum Drachengard. Nach dem Aufstand von 236 wurden die Fürstentümer aufgelöst, nach der Ausrufung des Großherzogtum und der Goldenen Restauration im Jahr 330 wiederhergestellt. Nominell blieben die Titel allerdings beim Großherzog.

Fürstentümer


Anmerkung zu Fyttlanden

Fyttlanden hatte aufgrund der überwiegenden Stammeskultur der Nabarak keinen Fürsten, seit der Reichsgründung trägt der Herzog den Titel Großhäuptling der Nabarak.