Enklave Germersmark

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Lehensurkunde der Enklave

Das Lehen Kan Kuzguns im äußersten Nodwesten der Germersmark, im Volksmund genannt die Enklave, wurde im Jahr 325 durch den Großherzog an Tribun Canis Supul mit dem Titel eines Freiherrn verliehen. Die Enklave umfasst eine Hafenstadt mit Kaserne, ein kleines aber luxuriöses Landgut, drei Weiler sowie die umliegenden Wälder und Wiesen. Im Osten und Süden grenzt sie an die Germersmark, im Westen ans Westmeer und im Norden an die Otzlande.

Bedeutung und politische Lage

In den Jahren 325 bis 331 herrschte reger Handel zwischen der Enklave und der Germersmark. Die Lage trübte sich im Verlauf von 331 durch die Einschränkung des Zugangs des Hafens und die Aushebung des Hafenbeckens hinzu einem Tiefseehafen. Ein Jahr später verschlechterte sich die Lage drastisch durch die politischen Ränkespiele in den Splitterlanden. Drachengard war gezwungen die Enklave abzuriegeln und den Handel gänzlich einzustellen - dies hatte die üblichen Schmuggelaktivitäten und Grenzübergriffe zwischen angespannten Nachbarn zur Folge. Im Jahr 334 kam es zur Schlacht im Annawald, als ein Heer aus Rittern und Söldnern einen Einfall von Kan Kuzguner Truppen abwehrte.