Enklave Germersmark

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Lehensurkunde der Enklave

Das Lehen Kan Kuzguns im äußersten Nodwesten der Germersmark, im Volksmund genannt die Enklave, wurde im Jahr 325 durch den Großherzog von Drachengard an Tribun Canis Supul mit dem Titel eines Freiherrn verliehen.

Lage und Größe

Im Nordwesten der Baronie Schwarzenfels liegt angrenzend die Enklave des Reiches Kan Kuzgun.

Die Enklave umfasst eine Hafenstadt mit Kaserne, ein kleines aber luxuriöses Landgut, drei Weiler sowie die umliegenden Wälder und Wiesen.

Im Osten und Süden grenzt sie an die Baronie Schwarzenfels, im Westen ans Westmeer und im Norden an die südlichen Otzlande.

Es führt eine gepflasterte und gut gepflegte Handelsstraße von Schwarzenfels über den Grenzposten in das Lehen hinein.

Bedeutung und politische Lage

In den Jahren 325 bis 331 herrschte reger Handel zwischen der Enklave und der Baronie Schwarzenfels. Die Lage trübte sich im Verlauf von 331 durch die Einschränkung des Zugangs des Hafens und die - Geheimdienstberichten zufolge - Aushebung des Hafenbeckens hinzu einem Tiefseehafen.

Im Jahr 332 verschlechterte sich die Lage drastisch durch die politischen Ränkespiele in den Splitterlanden. Der Baron von Schwarzenfels war gezwungen die Enklave militärisch abzuriegeln und den Handel gänzlich einzustellen - dies hatte die üblichen Schmuggelaktivitäten und Grenzübergriffe zwischen angespannten Nachbarn zur Folge.

Auf Erlass des Barons von Schwarzenfels, im Zuge der Kriegserklärung von Drachengard an Kan Kuzgun ist die Enklave bis zum Ende des achten Monats im Jahre 333 durch den Tribun Canis Supul zu räumen.