Adrian von Tilly

Aus Wiki Drachengard
Wechseln zu: Navigation, Suche
Adrian von Tilly (hier in Schwarz) und sein Gefolge
Wappen des Adrian von Tilly
Adelsbrief

Adrian von Tilly (*geb. Frühjahr 310 auf Burg Tillingen), Reichsritter zu Drachengard, einst Träger der Birne der Baroness von Kräutlingen und Ritter der drei blauen Rosen, ist ein sehr junger Ritter aus Drachengard und Bastard von Volkamer von Tilly. Er besitzt keinen Erbanspruch.

Kindheit

Seine Kindheit verbrachte er unbeschwert auf den Lehen seines Vaters. Hier wurde er akzeptiert und selten ausgegrenzt. Da ihn allerdings nicht der Werdegang des Ritters erwartete,bekam er nur wenig der höflichen Sitte beigebracht.


Jugend

Seine Jugend verbrachte er viel in den Stallungen seiner Familie. Er ging in die Lehre des hiesigen Stallmeisters und wenn er nicht gerade seinen Halbbruder Sebald von Tilly unterstützte, oblag ihm die Pflege der Pferde auf Burg Tillingen. Hierbei lernte er reiten und den Kampf mit dem Schwerte. Im Jahre 314 nahm er erstmals - als Bannerträger seines Vaters - an einer Feldschlacht gegen die Otzlande teil. Dieser folgten fünf weitere Schlachten bei jenen er mindestens vier Gegner besiegen konnte und deshalb großes Lob von seinem Vater erntete.


Werdegang

Im Jahre 330 wurde die Familie von Tilly zu einem Bankett an den herzoglichen Hof geladen. Hierbei konnte der nun volljährige Adrian ein Attentat auf einen komarnischen Diplomaten verhindern. Ein Adeliger aus der Grenzregion zu Komarn wollt das Verhältnis zum verbündeten Königreich Komarn trüben und nahm dafür den Tod des Diplomaten in Kauf. Glücklicherweise warnte Adrian den Herzog rechtzeitig davor und setzte den Unruhestifter fest. Dieser konnte noch am gleichen Tag hingerichtet werden, nachdem er persönliche Aversionen gegen komarnische Adeligen zugab. Als Reaktion auf diese heldenhafte Tat, durch Unterstützung seines Vaters und des Königreichs Korman erhielt der junge Mann seinen Ritterschlag in einer festlichen Zeremonie einen Monat später. Ihm wurde zwar weder ein Lehen, noch ein Erbanspruch zugesprochen, doch bekam der junge Mann das Anrecht sein Ruhm auf Turnieren und Schlachtfeldern zu mehren. Hierfür wurde ihm Gesinde, eine Rüstung und ein Ross gestellt.